Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung der globe personal services GmbH (nachfolgend globe genannt) mit Sitz in Walcherstraße 2a / Stock 10, Top 2, 1020 Wien sind integrierender Bestandteil aller Personalvermittlungs- und Beratungsdienstleistungen zwischen globe und dem Auftraggeber (nachfolgend AG genannt), auch wenn der AG diesen nicht ausdrücklich zustimmt. Werden einzelne Punkte dieser AGB durch Änderung gesetzlicher Vorschriften unwirksam werden sie dahingehend geändert, dass sie dem Sinn der zu ersetzenden am nächsten entsprechen. Alle anderen von einer Änderung nicht betroffenen Punkte bleiben davon unberührt. Änderungen dieser AGB oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Punktuelle Abweichungen in einem konkreten Angebot zu diesen AGB gelten als Sondervereinbarung und bleiben alle anderen Punkte dieser AGB davon unberührt.

Garantie/Ersatzleistung:

Für Standard-Personalvermittlungen, gewährt globe eine Ersatz-Garantie in Form von Ersatzbesetzungen. D.h., wird das Dienstverhältnis mit einem von globe vorgeschlagenen Kandidaten und vom AG in einem fixen Dienstverhältnis beschäftigten Mitarbeiter innerhalb von einem Monat ab Entscheidung für den Kandidaten, aus welchen Gründen auch gelöst, besetzt Globe diese Stelle einmalig ohne weitere Honorarberechnung nach. Für Aktions-Personalvermittlungen gelten ausschließlich die dort angebotenen Konditionen und Ersatzgarantien. Bei Beschäftigung eines Mitarbeiters in einem Anstellungsverhältnis oder einer anderen Beschäftigungsform ohne Information darüber an globe, besteht kein Ersatzleistungsanspruch.

Inseratenschaltung:

Vom AG zur Personalsuche gewünschte oder ihm von globe im Zuge der Personalsuche empfohlene Personalsuchinserate werden zzgl. Abgaben und Steuern in Rechnung gestellt und sind unabhängig einer Personalvermittlung innerhalb von 7 Tage ab Fakturendatum ohne Abzug zu begleichen.

Honorar:

Der Honorarberechnung liegen die sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten (bei Positionen ohne Erfahrungswerte erfolgt gemeinsam eine Annahme zu erwartender Entgelte) an den Mitarbeiter ergehenden regelmäßigen und unregelmäßigen Entgelte (Bruttomonatsentgelt (BME), Sonderzahlungen, Zulagen, Boni, Provisionen, Bilanzgelder, uä.) zugrunde. Dieses Jahresbruttoeinkommen wird mit dem im zutreffenden Angebot genannten Prozentsatz multipliziert. Grundlage für das BMG ist der Dienstvertrag sowie allfällige schriftliche und/oder mündliche Zusatzvereinbarungen mit dem Mitarbeiter. Erfolgt innerhalb eines Jahres eine Beschäftigung eines Mitarbeiters beim AG in einem Anstellungsverhältnis oder einer anderen Beschäftigungsform ohne Information darüber an globe, wird das Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters mit dem er dem AG vorgeschlagen wurde, dem Berechnungsmodus und Honorarsatz einer Standard-Personalvermittlung zu Grunde gelegt.

Fakturierung/Zahlung/Fälligkeit:

Die Fakturierung erfolgt bei Standard-Personalvermittlungen in drei gleichen Teilbeträgen, wobei der erste Teilbetrag bei Beauftragung, der zweite Teilbetrag bei Mitteilung der Entscheidung für einen Mitarbeiter, der dritte Teilbetrag bei Arbeitsbeginn des Mitarbeiters erfolgt. Liegt die Entscheidung für einen Mitarbeiter und dessen Arbeitsbeginn weniger als zehn Tage auseinander, wird der zweite und dritte Teilbetrag zur Gänze bei Mitteilung der Entscheidung für einen Kandidaten fakturiert. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Fakturendatum ohne Abzug zzgl. Der gesetzlichen USt. zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste fällige Faktura angerechnet. Bei unvollständiger Zahlung innerhalb der Garantiephase ist globe von einer allfälligen Erbringung einer Ersatzleistung befreit. Bei Zahlungsverzug, auch unverschuldetem, berechnet globe Verzugszinsen in der Höhe von 12%p.a. zzgl. aller durch den Verzug entstandenen Spesen. Alle Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Faktura genannten Bankkonto zu leisten.

Haftung:

Die Leistungserbringung durch globe erfolgt nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der einschlägigen Berufsausbildung. globe haftet in Fällen wo nachweisbar Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Trotz Anwendung geeigneter Selektionsverfahren durch globe verbleibt eine eingehende Überprüfung des Kandidaten und die Letztentscheidung vor Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Kandidaten beim AG. Es gilt österreichisches Recht und Wien als Gerichtsstand.

DSVGO:

Übermittelte personenbezogenen Daten von Bewerbern dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die daraus resultierende Zeit verarbeitet werden. Nach Beendigung des Zwecks sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Der Kunde erklärt, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 ergriffen hat und dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes verstehen sich die Bergriffe "Mitarbeiter" und "Kandidaten" für Personen jedes Geschlechts.